Infos rund um die Krankenbeförderung:
Grundsätzlich muss jede Krankenbeförderung gesetzlich Versicherter Patienten medizinisch notwendig und im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Leistung der Krankenkasse stehen.
Dazu zählen also zum Beispiel keine Fahrten zur Rezeptabholung oder ähnlichem.
Außerdem bekommen nur Patienten welche bestimmte Voraussetzungen erfüllen die Fahrten von ihrer Krankenkasse bezahlt. Grundsätzlich sind es also nur Ausnahmen in denen die Krankenkassen für die Kosten der Krankenbeförderung aufkommen.
Außerdem wichtig, für jede Fahrt benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (s. Muster rechts). Ohne vollständig und korrekt ausgefülltes Formular besteht leider keine Möglichkeit der Abrechnung über Ihre Krankenkasse.
Wichtige Fragen rund um die Krankenbeförderung:
Welche unterschiedlichen Arten der Krankenbeförderung gibt es?
- Taxi/Mietwagen (mit eigenem Rollstuhl, mit Tragestuhl oder liegend) ohne fachliche Betreuung
- KTW/Krankentransportwagen (sitzend/liegend) mit fachlicher Betreuung und/oder spezieller Einrichtung
- RTW/Rettungswagen, Anforderung über die 112 (nur in dringenden Notfällen)
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen um die Kosten der Krankenbeförderung mit dem Taxi/Mietwagen von meiner Krankenkasse bezahlt zu bekommen?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegebedürftige mit pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder "BI" für Blindheit und/oder "H" für Hilflosigkeit
Gibt es Sonderfälle außerhalb dieser Voraussetzungen?
- Ja! Patienten die über einen längeren Zeitraum zu einer speziellen Therapie müssen beispielsweise Dialysepatienten, Krebstherapie, ...
Hier muss vorab jedoch eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden!
Gibt es weitere Ausnahmen?
- Ja, ich Einzelfällen können die Krankenkassen auch Fahrten außerhalb dieser Regelungen genehmigen. Hier muss jedoch vorab die Genehmigung eingeholt werden, ansonsten besteht keine Garantie der Übernahme der Kosten.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
- Ja, die gesetzliche Zuzahlung liegt in der Regel bei 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5€, höchstens aber 10€. Außer Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, dann zeigen Sie Ihren Befreiungsausweis direkt in der Praxis oder unserem Fahrer vor und wir vermerken dies auf Ihrer Verordnung.
